Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 02.09.2005 - 12 L 763/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sonderurlaub, Widerruf, Ermessen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwVfG NW § 49 Abs 2; VwVfG § 49 Abs 1, SUrlV NW § 12 Abs 1
Sonderurlaub, Widerruf, Ermessen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Beurlaubungsverfügung; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung ; Maßnahmen des Dienstherrn im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 12 K 1823/05
Sonderurlaub, Widerruf, Zusicherung, Bestimmtheit, Bedingung, Ermessen
(AZ: 12 L 763/05) Die hiergegen erhobene Beschwerde ist vom OVG NRW mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 zurückgewiesen worden.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten einschließlich des zugehörigen vorläufigen Rechtsschutzverfahren 12 L 763/05 und des Verfahrens 12 K 689/07 und die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
- VG München, 21.07.2014 - M 21 K 13.2804
Verpflichtungsklage auf Widerruf einer Sonderbeurlaubung unter Wegfall der Bezüge …
Der Beamte muss auf die organisatorischen Notwendigkeiten des Dienstherrn hinsichtlich seiner Wiedereingliederung in den Dienstbetrieb ebenso Rücksicht nehmen, wie der Dienstherr seine zumutbaren Möglichkeiten ausschöpfen muss, um der Verpflichtung zum Widerruf möglichst frühzeitig nachzukommen (…so: VG Ansbach v. 01.08.2007, AN 11 K 07.01079, Rn. 20 bei juris;… VG Ansbach v. 01.08.2007, AN 11 K 07.01091, Rn. 22 bei juris;… VG Ansbach v. 01.08.2007, Az. AN 11 K 07.01092, Rn. 20 bei juris - jeweils m.w.N.; vgl. auch Schumacher / Schneider, ZBR 1983, 335 f.; vgl. zu § 15 Abs. 1 SUrlV: OVG Münster v. 16.01.2014, Az. 1 A 2488/12; VG Gelsenkirchen v. 02.09.2005, Az. 12 L 763/05). - VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 12 K 689/07
Amtsbezeichnung, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderung, Ernennung, …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten einschließlich des Verfahrens 12 K 1823/05 und dem dazu gehörenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren 12 L 763/05 und die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.